Erklärung zur Barrierefreiheit
02/07/2026
i-Run ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht umgesetzt wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite unter folgendem Link: i-run.at/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht umgesetzt wurde, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht umgesetzt wurde.
- C.9.1.1.1 – Nicht-Text-Inhalt: Einige Bilder, Symbole oder andere nicht-textuelle Inhalte haben keine Textbeschreibung.
- C.9.1.3.1 – Info und Beziehungen: Manchmal ist die Struktur oder Bedeutung des Inhalts nur visuell und nicht für assistive Technologien lesbar.
- C.9.1.4.3 – Kontrast (Minimum): Text und Textbilder erfüllen nicht immer den Mindestkontrast (Logos ausgenommen).
- C.9.1.4.5 – Bilder von Text: Manchmal werden Textbilder statt echtem Text genutzt, obwohl sie nicht nötig und nicht anpassbar sind.
- C.9.1.4.10 – Umfluss: Inhalte ohne 2D-Layout brechen beim Skalieren nicht um.
- C.9.1.4.11 – Nicht-Text-Kontrast: Einige wichtige Komponenten erreichen nicht den Mindestkontrast von 3:1 zu benachbarten Elementen.
- C.9.2.1.1 – Tastatur: Einige Funktionen lassen sich nicht mit der Tastatur bedienen.
- C.9.2.2.2 – Unterbrechungen pausieren, stoppen, verstecken: Bewegte, blinkende, scrollende oder automatisch aktualisierte Inhalte, die über 5 Sekunden neben anderen Inhalten laufen, lassen sich nicht pausieren, stoppen oder ausblenden.
- C.9.2.4.1 – Blockaden überspringen: Es gibt keine Möglichkeit, wiederkehrende Inhaltsblöcke zu überspringen.
- C.9.2.4.3 – Fokus-Reihenfolge: Beim sequentiellen Navigieren entspricht die Fokusreihenfolge nicht der Bedeutung oder Bedienbarkeit.
- C.9.2.4.4 – Link-Zweck (im Kontext): Der Zweck einiger Links oder Steuerelemente ist aus Text oder Kontext nicht erkennbar.
- C.9.2.4.6 – Überschriften und Beschriftungen: Einige Überschriften oder Beschriftungen beschreiben Inhalt oder Funktion nicht klar.
- C.9.2.4.7 – Sichtbarer Fokus: Bei einigen interaktiven Elementen ist der Tastatur-Fokus nicht sichtbar.
- C.9.3.3.2 – Beschriftung oder Anweisungen: Wenn eine Nutzereingabe nötig ist, fehlen Beschriftungen oder Anweisungen.
- C.9.4.1.2 – Name, Rolle, Wert: Einige Komponenten geben Name, Rolle, Zustand oder Wert nicht korrekt an assistive Technologien weiter oder melden Änderungen nicht.
- C.9.4.1.3 – Statusmeldungen: Einige Statusmeldungen können von assistiven Technologien nicht ohne Fokuswechsel angekündigt werden.
- Einige Nicht-Web-Dokumente (z. B. PDFs) sind möglicherweise nicht vollständig konform. Um eine barrierefreie Version anzufordern, nutzen Sie bitte den in dieser Erklärung zur Barrierefreiheit angegebenen Feedback-Mechanismus.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02/07/2026 auf Basis von einem durch unabhängige Experten durchgeführten Audits erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht umgesetzt wurde. beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Kontaktinformationen
E-Mail: kontakt@i-run.at
Postanschrift: i-Run - 6 avenue Georges Pompidou, 7 rue Louis Renault – Le Colombo, 31130 Balma, Frankreich
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht umgesetzt wurde. beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Kontakt:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich (Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit)
marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at